(Pflicht für Neu- und Umbauten) Dieser Nachweis bestätigt, dass Ihr Bauvorhaben (Neubau, Sanierung, Anbau) die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt.
Der Nachweis beinhaltet:
* Primärenergiebilanz und Sommerlicher Wärmeschutz.
* Nachweis der Einhaltung des Mindestwärmeschutzes (DIN 4108).
* Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-WärmeG).
* Erstellung des notwendigen Lüftungskonzepts (DIN 1946-6).
* Ggf. die Prüfung zur Förderung.
